Spuren am Tatort – oft sind es kleinste Hinweise, die für die Aufklärung eines Verbrechens entscheidend sein können. Bei der Kantonspolizei Aargau ist Valérie Gallinet, Dienstchefin Kriminaltechnik, genau dafür zuständig. Im persönlichen Gespräch gibt sie Auskunft über ihre Arbeit.
Von Kevin Brand und Yumiko Huguenin-Dumittan, G23B
Bevor das Gespräch beginnen kann, müssen wir unsere Identitätskarte abgeben, den Besucherausweis anstecken und eine Hochsicherheitsschleuse passieren. Im Besprechungsraum, wo Valérie Gallinet von ihrer Arbeit erzählt, ist die Atmosphäre deutlich entspannter.
«Ob oder wann unsere Arbeit beginnt», führt sie aus, «entscheidet jeweils die Polizei-Patrouille vor Ort.» Damit das Spurensicherungsteam nötigenfalls sofort ausrücken kann, haben immer zwei Personen aus ihrem Team Bereitschaftsdienst. Bei Bedarf steht ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung – und Spezialausrüstung. «Je schwerer das Delikt», sagt Gallinet, «desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass wir ausrücken müssen.»
Am Tatort wird zuerst der Boden auf Fuss- oder Schuhabdrücke untersucht. Danach geht es um die weniger offensichtlichen Spuren: DNA, Fingerabdrücke, Mikrospuren wie Fasern von Kleidern oder kleinste Glassplitter, Spuren von Schusswaffen wie Schmauchspuren und mehr. Grösste Sorgfalt ist hier Pflicht – um keine Spuren zu übersehen oder zu zerstören.
Unsichtbare Spuren
Zur Sicherung von DNA kommt ein Spurensicherungskit zum Einsatz, das unter anderem Stäbchen enthält, die Wattestäbchen ähneln. Damit werden z.B. kleinste Hautpartikel gesichert. Die Proben gehen ans Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau, wo die DNA innerhalb von etwa drei Wochen analysiert und mit einer Datenbank abgeglichen wird.
DNA wird grundsätzlich nur dort entnommen, wo intensiver Täterkontakt wahrscheinlich und Opferkontakt unwahrscheinlich ist, etwa bei einem Einbruch mit aufgebrochener Tür. 2024, sagt Gallinet, konnten ungefähr 600 Spuren einer konkreten Täterschaft zugeordnet werden.
Vermeintlich unsichtbare Fussspuren werden mithilfe einer selbstklebenden Gelatinefolie gesichert. Der Staub haftet an der Folie und macht so den Abdruck sichtbar. Fingerabdrücke werden mit magnetischem Eisenpulver sichtbar gemacht und ebenfalls mit Gelatinefolie gesichert.
Alles wird festgehalten
Jede Spur muss kriminaltechnisch exakt dokumentiert werden – mit Angabe von Fundort, Uhrzeit und dem Namen der Person, die sie gesichert hat. Zudem bekommt jede Spur eine eigene kantonale Spurennummer. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist werden Spuren und Daten gelöscht. Kommt es zu einer Verurteilung, entscheidet das Gericht, was mit den Daten geschieht.
Doch kann man sich sicher sein, dass die Täterschaft keine falschen Spuren gelegt hat? Und wie geht man mit möglicherweise manipulierten Spuren um? Valérie Gallinet führt aus:«Bei beweglichen Spurenträgern ist dem Team bewusst, dass diese kritisch zu betrachten sind, da sie gefälscht sein können, zum Beispiel, wenn die Täterschaft einen Zigarettenstummel einer fremden Person am Tatort hinterlässt.» Aber auch andere Fälschungen fallen auf, etwa gestempelte Fingerabdrücke. «Beim Fälschen eines Fingerabdruckes mit einem Stempel sieht man den Lufteinlass. Und dann betrachten wir immer auch die Geschichte des oder der Beschuldigten; die muss natürlich mit den Spuren übereinstimmen. Ist jemand Spurengeber oder Spurengeberin am Tatort, bedeutet das nicht zwingend, dass er oder sie auch wirklich für das Delikt verantwortlich ist.»
Kleine Hinweise, grosse Wirkung
Die Spurensicherung bleibt als Teil der Ermittlungsarbeit oft im Hintergrund – und doch ist sie essenziell für die Aufklärung von Straftaten und die Strafverfolgung. «Spuren erzählen Geschichten», sagt Gallinet abschliessend, «und oft sind es die kleinsten Hinweise, die den entscheidenden Wendepunkt in einer Ermittlung bringen. Dank der sorgfältigen Arbeit der Spurensicherung kommt immer wieder die Wahrheit ans Licht.»

Bild: Yumiko Huguenin-Dumittan
